Sachverständigenstelle

Sachkundenachweise

Bei mir als Sachverständige LHundG NRW können Sie für große Hunde und Hunde bestimmter Rassen gem. LHundG NRW §10 und §11 Ihre Sachkunde ablegen.

§11 LHundG NRW betrifft Hunde ab 20 Kg Körpergewicht oder 40 cm Rückenhöhe.

§10 LHundG NRW betrifft folgende Hunderassen: 

Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Old English Bulldogge, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden

Zum Erlangen der Sachkundebescheinigung für das Ordnungsamt müssen Sie jeweils 20 von 30 Fragen aus dem Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfahlen-Lippe richtig beantworten.

Die Prüfung dauert ca 30 Minuten und wird von mir bequem bei Ihnen zuhause abgenommen.

Die Gebühren betragen 39,00 Euro

Verhaltensprüfungen

Verhaltensüberprüfungen für Hunde bestimmter Rassen nach §10 Hunde LHundG NRW um eine Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung zu erhalten, werden ebenfalls durch mich abgenommen.

Die in §10 LHundG NRW definierten Hunderassen müssen per Gesetz ab dem 6 Lebensmonat mit Leine und Maulkorb geführt werden.

Bis zum 6 Lebensmonat unterliegt ein Hund bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) weder der Maulkorb- noch Leinenpflicht.

Ab dem 6. Lebensmonat kann beim zuständigen Ordnungsamt eine Junghundbefreiung beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass mindestens alle 14 Tage eine Hundeschule zur Junghundeausbildung besucht wird.

Zu der Verhaltensprüfung müssen Sie persönlich erscheinen und die Prüfung mit Ihrem Hund absolvieren. Getestet wird das Halter-Hund-Team, das dort erzielte Ergebnis gilt nur für dieses Team. Möchte eine weitere Person mit dem Hund ohne Maulkorb- und Leine spazieren gehen, so muss auch diese Person eine Verhaltensprüfung mit dem entsprechenden Hund ablegen. Die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung erfolgt nur teambezogen.

Der zu prüfende Hund muss mindestens 24 Monate alt sein. Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Verhaltensprüfung erhalten Sie eine behördlich anerkannte Bescheinigung mit entsprechenden Empfehlung zur Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung zur Vorlage beim zuständigen Ordnungsamt.

Gemäß den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW liegt es im Ermessen des zuständigen Ordnungsamtes, die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiungsbescheide zeitlich zu begrenzen oder mit weiteren Auflagen oder Bedingungen zu verbinden. In der Regel wird aber den Empfehlungen der sachverständigen Stelle gefolgt.

Die Gebühren betragen 189,00 Euro








Für Überweisung verwenden Sie folgende Daten:

Kynologisches-Bildungszentrum
Commerzbank Dortmund
IBAN: DE 98 4408 0050 0159 1794 00  

HINWEIS: Als Verwendungszweck geben Sie bitte den Teilnehmernamen an.

 



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